Erfolgreich mit öffentlichen Aufträgen

Als Fachanwälte für Vergaberecht haben wir uns - für Sie - auf das Vergaberecht spezialisiert. Wir beraten und betreuen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in allen Bereichen des nationalen und europäischen Vergaberechts (der öffentlichen Auftragsvergabe).

 

Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass wir unsere Kanzlei mit einer größeren Einheit zusammenschließen und ab dem 1. Juli 2023 Angehörige der Rechtsanwaltskanzlei LEINEMANN PARTNER mit Sitz in Berlin werden (siehe https://www.leinemann-partner.de).

 

Unsere neue Kanzlei ist bundesweit tätig und hat  ein außerordentlich hohes Renommee. In Berlin sind - neben uns - 17 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Vergaberecht tätig. Mit diesem Zusammenschluss haben wir die Möglichkeit, unsere Beratungsleistungen außerordentlich weiterzuentwickeln und eine sehr hohe Beratungsqualität zu gewährleisten.

Gute Gründe

Zielgerichtete Rechtsberatung ist ein Element für den wirtschaftlichen Erfolg. Sowohl auf Auftraggeberseite als auch auf Auftragnehmerseite stellt die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens eine erhebliche Herausforderung dar. Auf beiden Seiten sind umfassende Rechtsvorschriften und eine große Anzahl von Einzelfallentscheidungen der Vergabenachprüfungsinstanzen bei der Durchführung von Ausschreibungsverfahren und bei der Vorbereitung und Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten.

 

Gute Gründe sprechen dafür, sowohl die Steuerung, sowie auch die Beteiligung an einem solchen Ausschreibungsverfahren qualifiziert rechtlich zu begleiten. Wir stehen sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern beratend und betreuend zur Seite.

Qualifizierte Rechtsberatung

Für die spezialisierte vergaberechtliche Beratung ist auf der einen Seite die Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und der umfassenden fachbezogenen Rechtsprechung erforderlich. Auf der anderen Seite gelingt eine qualifizierte Beratung nur, wenn die Berater auch über die entsprechenden Fachkenntnisse der jeweils auszuschreibenden Leistungen oder Lieferungen verfügen. Wir betreuen seit vielen Jahren Unternehmen und Vergabestellen im Leistungs- und Lieferungsbereich sowie auch Flughafenanlagen bei der Vergabe von Sektorenaufträgen.

 

Darüber hinaus beraten wir Medienunternehmen und Zustellunternehmen bei der Entwicklung von Logistik- und Postdienstleistungen.

Europäisches Recht

Die nationalen vergaberechtlichen Vorschriften sind geprägt durch europäische Rechtsvorgaben und Richtlinien. Das europäische Recht wirkt sich direkt auf die Ausgestaltung der formellen Vergabeverfahren aus. Wesentliche Verfahrensvorschriften sowie auch Regelungen zur Einhaltung der Bieterrechte sind im europarechtlichen Kontext einzuordnen.

 

Wir bieten einschlägige Erfahrungen bei der Beteiligung an Ausschreibungen in Italien, Österreich, Holland, Polen und Frankreich. So haben wir beispielsweise mit der deutsch-indischen Handelskammer auch das erste Werk zum neu gefassten Vergaberecht in Indien herausgegeben.

 

Wir kommunizieren mit Ihnen fließend in Wort und Schrift in Englisch, Französisch und in Italienisch (Niveaustufe C2 GER).

Wirtschafts- und arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung

Die umfassende Rechtsberatung der Beteiligten am Vergabeverfahren berührt auch Rechtsvorschriften außerhalb der Regelungen der öffentlichen Auftragsvergabe. Wirtschaftsrechtliche, zivilrechtliche und auch arbeitsrechtliche Fragestellungen haben gerade auch für Vergabestellen bei der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens erhebliche Bedeutung.

 

Auf der Unternehmensseite sind gesellschaftsrechtliche, vertragsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen zu beantworten.

 

Wir erbringen auch in diesen angrenzenden Rechtsbereichen qualifizierte Rechtsberatung und Vertretung.

h